Urlaub in HH mit Listenhund - Gesetzeslage?

Hallo liebe Community,

ich bin am verzweifeln. Ich finde nichts im Internet.
Ich will nächstes Jahr für ein paar Tage nach Hamburg (Insel Neuwerk oder Hallig Krog) Urlaub machen. Linda soll natürlich mit. Aber ich weiß nicht, wie die strenge Gesetzeslage bzgl. Listenhunde bei Besuch ausgelegt wird. Linda hat hier in NRW die Maulkorbbefreiung und ist offiziell angemeldet und genehmigt.
Muss Linda in Hamburg trotzdem einen Maulkorb tragen? Leine ist unrelevant, sie wird eh nicht offline laufen.
Kann mir jemand weiterhelfen?
LG!
 
Ich hab mich früher mit meiner Maus (Rotti - mit Negativgutachten) immer vorher direkt bei der "Gemeinde/Stadt" wo ich auf Urlaub war
informiert und grundsätzlich mein Wesentest dabei gehabt...

Würd einfach mal dort anrufen und fragen ob es von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich ist
oder ob es eine generelle Regelung gibt. So bist Du auf der sicheren Seite...

Lg
 
ich weiß, deswegen hab ich ja geschrieben anrufen und nachfragen..
denn die können es am besten wissen

oder wie hast du es rausgefunden?
 
ich weiß, deswegen hab ich ja geschrieben anrufen und nachfragen..

Nee, ich meinte damit, dass mir bei einem Kategorie 2 Hund klar ist, dass er ohne Maulkorb da rumlaufen darf ^^
Aber bei nem Kategoriehund 1 wusste ich es nicht, da jedes Bundesland anders entscheidet, ob ein Wesenstest anerkannt wird oder nicht.

Ich hab von der allgemeinen HamburgerServiceNummer die Durchwahl für das OA bekommen, die für Hallig Krog und Insel Neuwerk zuständig sind und mich da erkundigt.
 



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