Flugpatenschaften illegal ?

Torsten

Administrator
Teammitglied
In einen anderem Forum wurde folgendes gepostet :

Dabei ist es mehr als kontraproduktiv, sich das Elend der Welt nach Deutschland zu holen! Natülich gibt es auf der ganzen Welt Hunde in Not, aber auch in Deutschland (siehe oben!!), und dessen Tierheime sind voll!

Davon abgesehen gibt es ein paar Dinge, die weitgehend unbekannt sind, weil von jeder Menge "Tierschützern" ständig anderes behauptet wird, auch von prominenten "Tierschutz"sendungen im Fernsehen:

1. Flugpatenschaften sind nicht erlaubt und werden bei Erwischen auch verfolgt, Bußgeldern in dreistelliger Höhe drohen dabei. Es dürfen nur eigene Tiere oder solche von nahen Angehörigen transportiert werden!

2. Der Schmuh mit auf den Flugpaten ausgestellten Heimtierpässen hat einen langen grauen Bart. Es folgt ggf. noch zusätzlich eine Anzeige wegen Urkundenfälschung.

3. Häufig zu beobachtende Tierflugtransporte mit mehreren Hunden/Katzen gelten als (genehmigungspflichtiger!) Tierhandel. Den Organisatoren dieser Transporte, den Flugpaten sowie evtl. den Abnehmern der Tiere droht eine Anzeige wegen illegalem Tierhandel. Besonders markant: Die Tiere (wenn sie aus der EU stammen und alle erforderlichen Impfungen und Titerbestimmungen haben) müssen alle beim Transporteur verbleiben, dies wird in unregelmäßigen Abständen und unangmeldet vom örtlich zuständigen Veterinäramt kontrolliert. Und wer als Flugpate auf die Aufnahme von 4 Hunden und 2 Katzen nicht vorbereitet ist, hat ein Problem...

4. Stammen die Tiere dagegen aus einem Drittland, sind sie zu jung oder weisen sie nicht alle Impfungen und Titerbestimmungen auf, werden die Tiere auf Kosten der Organisatoren und des Flugpaten in Quarantäne genommen und anschließend auf Kosten dieser wieder ins Ursprungsland transportiert.

Dies wird (noch) im Bundesgebiet sehr ungleichmäßig verfolgt und geahndet, ich kann aber von hier im Raum von sehr konsequenter Umsetzung oben angegebener Fakten berichteten, die hiesigen Veterinäramter verstehen da überhaupt keinen Spaß mehr und nutzen den schon lange bestehenden rechtlichen Rahmen einschlägiger EU-Normen und nationaler Gesetze aus.

Dies mögen die "Tierschützer" natürlich überhaupt nicht hören oder lesen, und sie werden hier auch in Kürze aufschreien, denn sie brauchen Euch als dumme Flugpaten für ihren nächsten Transport. Bevor ihr leichtfertigt "ja" sagt, macht Euch lieber schlau.

Kümmert Euch im Inland um den Tierschutz, hier gibt es mehr als genug zu tun!!! Für Hasso war kein Platz bei denen die Malis in Not hätten aufnehmen können.
Und lasst Euch nicht den Bären aufbinden von angeblichen "Tiertötungsstationen" im Ausland. In der EU gelten einheitliche Standards, wenn es in Spanien oder Frankreich angeblich "Tiertötungsstationen" gibt, müssen deutsche Tierheime sich dies Bezeichnung auch gefallen lassen, denn diese unterscheiden sich nicht und töten genauso oft oder selten Hunde, weil sie Platz brauchen.

Kann jemand von Euch die hier aufgestellten Thesen bestätigen ?

Hat jemand von euch schon mal eine solche Flugpatenschaft übernommen und kann ggf. aus erster Hand berichten ?

Bitte keine Diskussion über das Dafür oder Dagegen, sondern einzig und alleine über die rechtlichen Gegebenheiten bei einer Flugpatenschaft.

Vielen Dank !

Torsten
 
ui da bin ich jetzt aber echt auf erfahrungen gespannt!! :nachdenklich1:
 
Also ich kenne ein paar Leute, die einen Pflegehund aus dem Ausland bei sich haben, aber wie es so gesetztlich genau aussieht beim Transport vom Ausland nach Deutschland weiß ich nicht.
Hier aber mal ein interessanter Link dazu Hundetransport
 
hochinteressant den Auslandstierschutz und den Transport nach Deutschlabd zu betrachten.
Bin gespannt wie ein Flitzebogen, ob sich hier im Forum rechtskundige User finden,die das aufklären können.
Obwohl sich das alles sehr plausibel anhört
 
Hallo,

hat denn niemand nähere Infos bezüglich dieser Rechtslage?

Ich dachte, dass es hier doch auch viele User gibt, die sich im Auslandstierschutz engagieren ....

Birgit
 
Hallo,

wir haben zwei (demnächst 3) Hunde aus dem Auslandstierschutz.
Zu den Thesen:

1. Die Pässe sind nicht gefälscht, da das Tier zum Zeitpunkt des Fluges noch im Eigentum (blödes Wort) der Organisation steht. Wo da also eine Urkundenfälschung vorliegen soll, ist mir schleierhaft. Erst am Zielflughafen (frühestens) kommt es dann zur Übergabe vom bisherigen Besitzer (Orga) an den neuen Besitzer. Über die Eigentumsübergabe gibt es ja einschlägige Gerichtsurteile. Nach gängiger Rechtssprechung ist diese - wenn nicht anders vereinbart - spätestens nach einem halben Jahr nach Übergabe vollzogen. Urteil müsste ich jetzt raussuchen.

2. Mir wäre nicht bekannt, dass ich den Hund meines Nachbarn nicht mit auf eine Flugreise nehmen darf. Es ist eben nur so, dass ich im Falle dessen, dass etwas passiert (Haftpflichtschaden), ich auf den Kosten schlimmstenfalls sitzenbleibe.

3. Wer einen Hund / eine Katze per Flugpatenschaft nach Deutschland mitnimmt, bekommt auch den Pass des Tieres ausgehändigt. Da sind auch die Imfpungen vermerkt. Wer also einen Hund / eine Katze ohne Pass bzw. ohne die nötigen Impfungen mitnimmt ist selbst schuld. Sorry, aber das kann ich nicht anders formulieren.

Zu den anderen Punkten kann ich leider nichts sagen. Außer, dass man wohl kaum von Tierhandel sprechen kann, wenn man die Kosten und den Erlös gegeneinander kaufmännisch aufrechnet.

Grüße
Vera
 
Die Aussagen aus dem Ursprungspost sind bezogen auf Händler die damit illegal Tiere einfliegen.

Wie Vera sagt gibt es einschlägige Gerichtsurteile und ein Tier ins Land zu bringen ist nicht Illegal, wenn ich es nicht VERKAUFE. Eine Schutzgebühr ist keine Kaufsummen und sogar Gesetzlich bestimmt.

Ist das eine Rechtliche Frage , oder soll das nur Stimmung machen gegen den Auslandstierschutz?
 
Kann mich Vera und Lix nur anschließen!!!:zustimmung:

Solche Beiträge schrecken ja vielleicht den einen oder anderen Flugpaten ab, oder?

vg Sanne
 
Nach gängiger Rechtssprechung ist diese - wenn nicht anders vereinbart - spätestens nach einem halben Jahr nach Übergabe vollzogen. Urteil müsste ich jetzt raussuchen.

Wie Vera sagt gibt es einschlägige Gerichtsurteile und ein Tier ins Land zu bringen ist nicht Illegal, wenn ich es nicht VERKAUFE.

Wäre klasse, wenn ihr vielleicht den ein oder anderen Link zu den besagten Urteilen mal einstellen könntet, damit es für jeden nachvollziehbar ist.

Torsten
 



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