Problem wegen "Listenhund" in der Wohnung

Erster Hund
chico American pitbull
Hallo wir sind ein junges paar mit einem problem,

wir haben seit 3jahren eine wohnung mit einem gemeinschafts garten, also alles begann vor ca 1 jahr in unseres wohnung sind keine haustiere erlaubt, haben aber 3 katzen ( haben mit der gemeinde rücksprache gehalten,)
nach reiflicher überlegung wollten wir uns auch noch einen hund zu legen,wir hatten uns bei unserer gemeinde informiert und bekammen ein ok für den hund,wir waren lange auf der suche bis ein guter freund unabsichtlich welben bekamm und er nicht alle bahlten wollte also nammen wir einen einen reinrassigen American Pitbull rüden,wir kommen aus österreich,bundesland Niederösterreich, wo es ein hundeführeschein benötigt wird, das war uns klar und wäre auch kein problem für uns da wir schon hunderfahung hatten, nun gut nachdem chico ca 6 monate bei uns war, bekammen wir post von unseres gemeinde, wo drinn steht das chico zu einer gefährliche rasse gehört und der bürgermeister das zu gefärhlich empfindet das wir so einen hund halten, ausserdem haben unsere nachbarn die im 1 stock wohnen angst davor das der hund auf ihr baby lossgeht,da seit neuestens hunde schlößerknacken können, aber ja ich kann die angst verstehen was eltern haben sie möchten ja nur ihr kind beschützen aber unser hund ist nie alleine im garten und ist auch immer angeleint, auf alle fälle steht in dem brief drinn das der hund weg muss oda wir müssen weg, am selben tag schrieb ich einen brief retour,wo ich darauf hinweise das wir 3 katzen haben und alle noch leben und auch den hunde fs machen werden usw, nach 3 tagen bekammen wir wieder post, wo er uns mitteilt das wir persönlich erscheinen sollen um dies zu besprechen,nach 2 wochen war dieser termin wir nahmen chico auch mit damit er sich selber ein bild von der kampfmaschine machen kann,er teilte uns mit das sich nachbarn beschwerd haben wegen dem hundekot,was aber nicht sein kann, ausserdem darf der hund nicht mehr auf die wiese gehen wir müssen in den angrenzend wald gehen,ausserdem ist ein schwimmbad und ein kinderspielplatz gleich in der nähe und er solche angst hat das was passieren kann, doch passieren kann immer und mit jeder hunderasse was, wir dürfen jeden hund haben so lange er nicht auf der "liste"steht ausserdem teilte er uns mit das er in einer geimeinderats sitzung über unseren hund bespricht wis weiter geht,er will auch das wir jetzt sofort den hundefs machen und den sachkundenachweis, was wir aber erst machen werden wenn er 1 jahr alt ist, wir gehen in eine hundeschule sind beide arbeitstätig aber wissen nicht was wir machen sollen wenn wir den hund weggeben müssen,was wir nicht tun werden, darum fragen wir mal euch was ihr machen würdet,

Danke wir freuen uns auf eure meinung
 
Ich finde gut, wie ihr bislang reagiert hab: den Kontakt gesucht, den Hund vorgestellt, usw. Ich hoffe, dass ihr stets sachlich und höflich diskutiert habt, denn sonst wird es ihnen leichter fallen, euch den Hund zu verbieten. Wirken die Halter nett, einsichtig und souverän, stehen eure Chancen vielleicht besser. Allerdings glaube ich, dass ihr da nicht mehr viel machen könnt.
Sollte der Entschluss tatsächlich fallen, dass ihr den Hund abgeben müsst, kommt wohl nur ein Umzug in Frage (oder natürlich die Abgabe des Hundes, was aber wirklich verdammt traurig wäre). Dann würde ich mich aber gründlich darüber informieren, wie es in der neuen Wohnung/ Gemeinde mit so einem Listenhund aussieht.
 
Hallo, wir waren immer freundlich und nett auch wenn uns das sehr schwer gefallen ist, wir geben den hund ganz bestimmt nicht weg, wir finden es einfach nur schlimm das der bürgermeister keine ahnung von hunden hat und alle listenhunde in einem topf wirft und sagt die sind alle gefährlich,wir haben bis jetzt noch keine antwort erhalten,
 
Hallo,

wie sieht es denn rechtlich aus?
Steht die Rasse auf der Liste? Konnte das so nicht raus lesen.
Und muss man den Nachweis nicht haben bevor der Hund einzieht? Bin mir da nicht so sicher.

Wenn ihr rechtlich auf der sicheren Seite seid sollte euch eigentlich nichts passieren können. Aber stellt euch drauf ein dass immer wieder Probleme dieser Art auftauchen können - das ist leider die Schattenseite wenn man einen "Listenhund" hat.
Berechtigt oder nicht - Leute die mit dem Finger auf (diese ganz bestimmten) Hunde zeigen und deswegen Probleme machen wird es immer geben.

Finde es bisher aber auch gut wie ihr reagiert habt - Kontakt suchen und freundlich bleiben (auch wenns schwer fällt)
und keinen Grund geben sich über den Hund zu beklagen - os ist es für euch ein entspannteres leben denke ich - auch wenns im Moment noch stressig ist.

Ein kleiner Hinweis noch:
Es wäre schön wenn du mit mehr Satzzeichen, Groß- und Kleinschreibung und mehr Absätzen schreibst.
Muss ja nicht perfekte Rechtschreibung sein =)
Aber diese vielen kleinen Buchstaben ohne Punkt und Komma hintereinander weg lesen sich bei längeren Texten einfach schwierig finde ich.
Danke
 
Wenn du keine schriftliche Zustimmung für die Haltung eines Listenhundes hast, wird es schwierig.
Es ist nun mal leider so, dass Hundehaltung nicht gleich Listenhundehaltung ist, egal ob alle Auflagen erfüllt werden oder nicht und die Gemeinde im dem Fall am längeren Ast sitzt.

Warum machst du den Sachkundenachweis erst mit einem Jahr? Gesetzlich gesehen hast du 6 Monate ab Anmeldung bei der Gemeinde dafür Zeit, je nach Alter des Welpens bei Anmeldung würde diese Frist also zwischen dem 8. und 9. Lebensmonat liegen.

Was ich tun würde? Jetzt schon mit der Suche nach einer neuen Wohnung beginnen.

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wie sieht es denn rechtlich aus?
Steht die Rasse auf der Liste? Konnte das so nicht raus lesen.
Und muss man den Nachweis nicht haben bevor der Hund einzieht? Bin mir da nicht so sicher.

Die Rasse steht auf der Liste & der Sachkundenachweis muss mit dem Hund gemacht werden, wird also nicht vorher schon benötigt :zwinkern2:
 
er will auch das wir jetzt sofort den hundefs machen und den sachkundenachweis, was wir aber erst machen werden wenn er 1 jahr alt ist, wir gehen in eine hundeschule sind beide arbeitstätig aber wissen nicht was wir machen sollen wenn wir den hund weggeben müssen,was wir nicht tun werden, darum fragen wir mal euch was ihr machen würdet,

Was sein gutes Recht ist, da du ab Anmeldung genau ein halbes Jahr Zeit für die Erbringung des Sachkundenachweises hast. Ich verstehe nicht genau, warum du damit warten willst, bis Hund ein Jahr alt ist, wenn du doch eh schon in einer Hundeschule bist.

Da bringt dir übrigens auch die (nicht vorhandene) schriftliche Bestätigung für die Haltung in der Wohnung nichts. Der Sachkundenachweis ist nunmal binnen 6 Monaten zu erbringen & das kann man durchaus schon bei Anschaffung wissen. Die Bestimmungen gibt es immerhin nicht erst seit gestern. :zwinkern2:
 
Ich finds immer wieder "lustig" welche Bedrohung Leute in einem Hund sehen können...:wut:
Die meisten Menschen kommen durch andere Menschen zu Schaden, der freundliche Opa der am Nachbarskind
rummacht etc... Aber klar, der Hund gefährdet Gesundheit und Leben...:denken3:
 
Ich finds immer wieder "lustig" welche Bedrohung Leute in einem Hund sehen können...:wut:
Die meisten Menschen kommen durch andere Menschen zu Schaden, der freundliche Opa der am Nachbarskind
rummacht etc... Aber klar, der Hund gefährdet Gesundheit und Leben...:denken3:

Es gibt Menschen, für die ist und bleibt jeder Hund eine Bedrohung und sei es ein schwarzer Cocker Spanielwelpe, ( vor langer Zeit selbst erlebt ) wir sollten das akzeptieren.

Ich habe es heute wieder einmal sehen müssen, am Drachenfels, fast alle Hunde waren angeleint, ein kleiner Schwarzer Mix- Dackel + noch etwas , brachte Stöckchen und Bällchen zu seinem Herrchen, den kümmerte es nicht,:wuetend2: daß manche Menschen sichtlich erschrocken waren, wenn der kleine Kerl, um sie herumsprang.
 
Ich schrieb auch nirgendwo, dass ich Hundeangst
nicht akzeptiere..@Yacco
Ist nur in MEINEN Augen weniger angebracht, als Misstrauen in die eigene Art..
 
Was sein gutes Recht ist, da du ab Anmeldung genau ein halbes Jahr Zeit für die Erbringung des Sachkundenachweises hast. Ich verstehe nicht genau, warum du damit warten willst, bis Hund ein Jahr alt ist, wenn du doch eh schon in einer Hundeschule bist.

Da bringt dir übrigens auch die (nicht vorhandene) schriftliche Bestätigung für die Haltung in der Wohnung nichts. Der Sachkundenachweis ist nunmal binnen 6 Monaten zu erbringen & das kann man durchaus schon bei Anschaffung wissen. Die Bestimmungen gibt es immerhin nicht erst seit gestern. :zwinkern2:



Wir wollten ja den Sachkundenachweis sofort machen. Der Leiter der Hundeschule hat zu uns gesagt, dass wir ihn erst machen können, sobald unser Hund 1 Jahr alt ist!
 



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