Rechtslage kranker Welpe?

Hallo zusammen,
haben uns vor 5 Wochen einen Berner Welpen gekauft, der jetzt 4,5 Monate alt ist.
Nachdem er ein auffälliges Trinkverhalten (trinkt doppelte Menge, die er benötigt) und somit auch ein vermehrtes Pinkeln an den Tag legte, machten wir uns auf den Weg zum TA. Jetzt laufen Urin- und Blutuntersuchung.
Da wir mittlerweile nicht mehr ausschließen können, dass der Hund eventuell krank war zum Zeitpunkt des Kaufes, würde mich nun interessieren, ob ich den Züchter belangen kann?
Wir haben einen Vertrag mit dem züchter, in dem natürlich die Klausel mit drinne ist, dass der Hund zu dem Zeitpunkt gesund gewesen wäre.
Ich hoff mal, es ist jemand unter euch, der auch so einen oder ähnlichen Fall hatte und mir weiterhelfen kann.
LG
pfeifi
 
wir haben noch keine Blutwerte, die werden erst Montag erwartet, um genau sagen zu können, ob der Hund wirklich krank ist oder es eine Kopfsache bei ihm ist. Ich wolte mich nur vorab mal informieren.
 
bekannt wird dem gar nix gewesen sein. Ich hab so langsam das Gefühl, er wollte sich nen *schnellen €* verdienen. Der angeblich *komplett entwurmte* Hund, war leider auch total verwurmt, wie wir in der Zwischenzeit festgestellt hatten. Die Zweitimpfung hätte noch bei ihm erfolgen müssen, nicht wie er uns sagte in einer Woche (nach dem Kauf).
Dank dir mal für deine schnelle Antwort. Jetzt hoff ich einfach mal, dass nix schlimmes bei ihm festgestellt wird.
 
er züchtet nicht regelmässig. Seine Freundin hat eine Berner-Dame und sollte einmal Junge haben. Ich hab die Anzeige aus dem internet und wir fuhren hin, es machte alles einen seriösen Eindruck.
 
Also kein Züchter in dem Sinne meiner Meinung nach!Wie alt war die Hündin weißt du das zufällig?
 
Also sicherlich keine durchdachte, seriöse Zucht. Ist aber momentan nicht wichtig.

Inwiefern willst Du den Züchter belangen? Wie ist die gesundheitliche Linie? Bei Bernern treten leider so einige Krankheiten gerne auf.
 



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