Schutzverträge

ANMERKUNG :

VERSCHOBEN AUS : http://www.hundeforum.com/forum/showthread.php?t=2404


Hallo Liebe Jessy,

Ich habe grade mal mit Papa´s nachbar telefoniert der Anwalt ist, und nochmal nachgefragt ob mein Wissen richtig ist.

Da ein Hund als Sache gilt ist eine Kasto auflage unwirksamm.

r erklärte mir das so das dir der Media Markt händler ja auch nicht vorschreiben kann was du mit deinem laptop machen darfst oder sollst.

Nach bezahlung gehört die Sache (Hund) dir und du bist der Rechtmäßige Eigentümer und es ist dir überlassen was du mit "sache" machst.

Dazu gibt es eben das Tierschutz gesetzt das amuptationen ohne wichtigen Grund verbietet.
 
Hallo Liebe Jessy,

Ich habe grade mal mit Papa´s nachbar telefoniert der Anwalt ist, und nochmal nachgefragt ob mein Wissen richtig ist.

Da ein Hund als Sache gilt ist eine Kasto auflage unwirksamm.

r erklärte mir das so das dir der Media Markt händler ja auch nicht vorschreiben kann was du mit deinem laptop machen darfst oder sollst.

Nach bezahlung gehört die Sache (Hund) dir und du bist der Rechtmäßige Eigentümer und es ist dir überlassen was du mit "sache" machst.

Dazu gibt es eben das Tierschutz gesetzt das amuptationen ohne wichtigen Grund verbietet.

Sehe ich, wie auch hier (http://www.hundeforum.com/forum/showthread.php?t=1003 ) schon in einer ähnlichen Thematik angemerkt genauso, zumindest was die rechtliche Situation angeht.

Torsten
 
Nach bezahlung gehört die Sache (Hund) dir und du bist der Rechtmäßige Eigentümer und es ist dir überlassen was du mit "sache" machst.

Dazu gibt es eben das Tierschutz gesetzt das amuptationen ohne wichtigen Grund verbietet.

Das ist so leider nicht richtig. Es gibt auch Schutzverträge in denen die Orga explizit schildert dass sie weiterhin der Eigentümer des Hundes bleibt und Du "nur" der Besitzer. Unter dem Aspekt muss man den Hund dann auch kastrieren. Macht man das nicht kann die Orga den Hund zurückfordern.

Und zum Tierschutzgesetz:

Schau mal hier: TierSchG §6 unter (1)5. .

Dort steht explizit:

(1) Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres. Das Verbot gilt nicht, wenn...5. zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung oder - soweit tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen - zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird.

Und genau aus diesem Grund nehmen Tierschutzorgas dies auch in den Schutzvertrag auf. Denn es gibt wirklich immer wieder kaputte Leute die mit Tierschutzhunden züchten wollen... sind ja meist auch recht günstig im Gegensatz zu teuren Hunden von Züchtern. :)
 
Das ist so leider nicht richtig. Es gibt auch Schutzverträge in denen die Orga explizit schildert dass sie weiterhin der Eigentümer des Hundes bleibt und Du "nur" der Besitzer. Unter dem Aspekt muss man den Hund dann auch kastrieren. Macht man das nicht kann die Orga den Hund zurückfordern.

Und zum Tierschutzgesetz:

Schau mal hier: TierSchG §6 unter (1)5. .

Dort steht explizit:



Und genau aus diesem Grund nehmen Tierschutzorgas dies auch in den Schutzvertrag auf. Denn es gibt wirklich immer wieder kaputte Leute die mit Tierschutzhunden züchten wollen... sind ja meist auch recht günstig im Gegensatz zu teuren Hunden von Züchtern. :)


Soweit ich weiß halten diese Schutzverträge aber vor gericht zu 99 % der fälle nicht stand. Denn wer eine warekomplett bezahlt hat ist der Eigentümer laut deutscher Rechtssprechung somit sind solche verträge nichtig. Kann aber beim nächsten Tele nochmal meinen anwalt fragen.
 
Soweit ich weiß halten diese Schutzverträge aber vor gericht zu 99 % der fälle nicht stand. Denn wer eine warekomplett bezahlt hat ist der Eigentümer laut deutscher Rechtssprechung somit sind solche verträge nichtig. Kann aber beim nächsten Tele nochmal meinen anwalt fragen.

Bitte beim Thema "Kastration beim Rüden - wie teuer" bleiben und bzgl. der rechtlichen Sachen den oben erwähnten Thread nutzen oder einen neuen eröffnen.

Vielen Dank !

Torsten
 
Hy der Schutzvertrag besagt Du bist Besitzer das Tierheim aber Eigentümer.
Es ist wie ein Haus....das ist auch eine Sache.........der Eigentümer sagt das Dach wird gedeckt vertraglich vestgelegt du hast unterschrieben dann muß es auch gemacht werden.<
Die Verträge der Tierheime sind schon Rechtlich abgesichert, da wird schon für gesorgt.
 
Hy der Schutzvertrag besagt Du bist Besitzer das Tierheim aber Eigentümer.
Es ist wie ein Haus....das ist auch eine Sache.........der Eigentümer sagt das Dach wird gedeckt vertraglich vestgelegt du hast unterschrieben dann muß es auch gemacht werden.<
Die Verträge der Tierheime sind schon Rechtlich abgesichert, da wird schon für gesorgt.

versteh dein beispiel nicht.

Googelt dochmal die Rechtssprechung die hlten eben nicht stand.

Torsten kannst du bitte verschieben alle beiträge ??
 
Ich weiß nicht genau um welche Rechtsprechungen es da geht und in einigen Fällen können die Orgas wirklich nicht verlangen dass das Tier kastriert wird.

Ist in dem Vertrag aber geregelt dass die Tierschutzorga der Eigentümer des Tieres bleibt und der Interessent "nur" Besitzer wird, kann einzig und allein die Orga bestimmen was gemacht wird (z.B. auch Kastration) und was nicht gemacht wird.

Und sowie Du Dich als Besitzer dagegen wehrst kann die Orga als Eigentümer verlangen dass Du den Hund zurückgibst, denn der Eigentümer hat immer mehr Rechte als der Besitzer, bzw. kann er die Rechte und Pflichten für den Besitzer aufstellen welche dann auch rechtlich geltend gemacht werden können. :)
 



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