Kupierverbot nicht für alle Rassen?

:wut: Hä ich lese " die Kupiergenehmigung erhalten sie beim Hauptleistungswart ". Es gibt ein Kupierverbot soviel ich weiß.:wuetend10:
 
:wut: Hä ich lese " die Kupiergenehmigung erhalten sie beim Hauptleistungswart ". Es gibt ein Kupierverbot soviel ich weiß.:wuetend10:

Nach §6 des Tierschutzgesetzes gibt es das. Allerdings steht dort auch, dass jagdlich geführte Hunde kupiert werden dürfen, sofern dies für den Gebrauch unerlässlich ist, oder eben wenn es medizinisch unerlässlich ist (Geschwür oder so).
 
Nach §6 des Tierschutzgesetzes gibt es das. Allerdings steht dort auch, dass jagdlich geführte Hunde kupiert werden dürfen, sofern dies für den Gebrauch unerlässlich ist...

und wann ist das unerlässlich?? weiss das wer?
 
Achtung Halbwissen! :D


Ich GLAUBE mal gelesen zu haben, dass es bei Bracken undsoweiter üblich wäre, weil:
a) der Schwanz sich nicht im Gestrüpp 'verheddern' kann.
b) man den Hund besser am Schwanz packen kann um ihn zurückzuhalten.
 
Huhu,

soweit ich weiß, besteht das Kupierverbot für lediglich 6 Jagdhund-Rassen nicht, nämlich bei:

Weimaraner, Griffon, Deutsch Draht-, Kurz- und Stichelhaar und dem Pudelpointer

Grund dazu ist die Minimierung der Verletzungsgefähr bei der jagdlichen Führung!
Dazu muss der zukünftiger Besitzer belegen, dass der Jäger ist bzw. ich dazu verpflichten, zu jenem zu werden.

Für alle anderen Rassen bzw. nicht-jagdlich geführte Hunde besteht das Kupierverbot - die 2. Ausnahme stellt die akute medizinische Notwendigkeit (schwerwiegende Verletzung der Rute, wie z. B. komlizierte Bruche, Krebserkrankungen und ähnlichem).

LG
 
Aber Labbibube bei deinem Link steht es mit den jagdlich geführten Hunden doch auch drin :tanzen2:

Also ist diese Ausnahme nicht tierschutzrelevant.
 



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