In einem anderen Thread(http://www.hundeforum.com/forum/showthread.php?t=953) wurde von Kerstin folgendes geschrieben :
Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass solche Vorkaufsklauseln zulässig sind. Weiß da jemand von Euch näheres oder hat vielleicht Links parat wo man mehr über diese Thematik erfahren kann (Gerichtsurteile, Fallbeispiele, etc. )?
Admin
... Das man keine Handhabung mehr darüber hat wenn die Welpen vermittelt sind ist wohl richtig, aber man kann dafür Sorgen das keiner im Tierheim landet. Wir machen das bei unserer Vermittlung so das wir im Kaufvertrag stehen haben Vorkaufsrecht, egal welcher Grund die Besitzer den Welpen/Hund nicht behalten können und abgeben wollen/müssen kaufen wir ihn wieder zurück. Die müssen uns in Kenntnis setzen,denn dafür Unterschreiben sie den Vertrag.Versuchen ihn dann neu zuvermitteln um ihn das Tierheim zu ersparen. Wir achten sehr drauf wohin die Welpen gehen, die neuen Besitzer müssen mindestens 3 mal hier gewesen sein, erstens um zu sehen wie groß das Interesse ist und zweiten um uns selbst auch ein Bild zu machen wie die neuen Besitzer sind. Wir haben hier auch schon welche gehabt die keinen Welpen bekommen von uns. Wer uns nicht zusagt also und nicht Sympatisch sind bekommen keinen.
Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass solche Vorkaufsklauseln zulässig sind. Weiß da jemand von Euch näheres oder hat vielleicht Links parat wo man mehr über diese Thematik erfahren kann (Gerichtsurteile, Fallbeispiele, etc. )?
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